Meine Aufgaben als Berufsbetreuer


Als Berufsbetreuer nach § 1814 BGB übernehme ich gerichtlich angeordnete Aufgabenbereiche, unter anderem:



Mögliche Aufgabenkreise:


  • Vermögenssorge (z. B. Bankangelegenheiten, Zahlungen, Schuldenregulierung)
  • Behördenangelegenheiten (z. B. Rentenversicherung, Sozialamt, Krankenkassen)
  • Gesundheitsfürsorge (z. B. Einwilligungen, Arztkommunikation)
  • Wohnungsangelegenheiten (z. B. Mietverträge, Kündigungen, Wohnraumsicherung)
  • Post- und Schriftverkehr (z. B. mit Behörden, Gerichten)



Mein Anspruch:


Ich arbeite stets im Interesse der betreuten Person und prüfe regelmäßig, welche Maßnahmen wirklich notwendig sind.

 

Die Betreuung erfolgt stets im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und in enger Abstimmung mit allen Beteiligten.

 

 

ABLAUF einer Betreuung


Wie entsteht eine rechtliche Betreuung?


Eine Betreuung wird immer vom Betreuungsgericht eingerichtet. Sie kann beantragt oder durch Dritte angeregt werden (z. B. Angehörige, Ärzte, Sozialdienste).


Ablauf:


  1. Antrag / Anregung beim Betreuungsgericht
  2. Prüfung durch das Gericht
  3. Bestellung eines Betreuers
  4. Festlegung der Aufgabenkreise



Ich arbeite eng mit Gerichten, Angehörigen und sozialen Einrichtungen zusammen.


Angehörige werden - sofern gewünscht und möglich - einbezogen.